Stellenangebot · Baumaschinen & Baugeräte
Werkstattmeister Baumaschinen Bremen
- 📍 Bremen
- Baumaschinen & Baugeräte
01 · Die Position
Aktuell suchen wir für unseren Kunden, im Bereich Baumaschinen, einen Werkstattmeister im Raum Bremen
Ihre Aufgabe bei unserem Mandanten:
Sie tragen die Verantwortung für einen reibungslosen Werkstattbetrieb
Zu Ihren Aufgaben gehört die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Reparaturvereinbarungen
Zudem sind Sie verantwortlich für die fachliche Unterstützung und Führung der Servicetechniker (m/w/d) in der Werkstatt sowie deren Schulung in Theorie und Praxis
Auch die Sicherstellung der Reparaturqualität und die Reklamations- und Garantieabwicklung fallen in Ihren Aufgabenbereich
Sie sind der erste Ansprechpartner bei technischen Fragen für die Kunden (intern/extern)
Darüber hinaus sind Sie verantwortlich für die Qualitätskontrolle und unterstützen den Serviceleiter
Die optimale Einsatzplanung der Servicetechniker ergänzt Ihr Verantwortungsgebiet
Das bringen Sie idealerweise mit:
Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung zum MechanikerIn oder MechatronikerIn für Land- und Baumaschinentechnik bzw. Kfz-MechanikerIn für Nutzfahrzeuge
Sie verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Reparatur von Baumaschinen
Sie haben einen Qualifizierten Meisterabschluss
Idealerweise einschlägige Erfahrung in der Position als VorarbeiterIn oder MeisterIn
Wirtschaftliches und kundenorientiertes Denken und Handeln gehören zu Ihren Stärken
Sie überzeugen durch ein hohes Durchsetzungsvermögen
Warum den Weg mit TEC-Experts GmbH bestreiten?
detaillierte Informationen zum Unternehmen und zur Position
Kontakt zu allen wichtigen Entscheidungsträgern (fachlich und HR)
Tipps zu Ihren Bewerbungsunterlagen
Interviewvorbereitung
Begleitung im gesamten Prozess
kurzfristige und qualitatives Feedback zu Ihrer Bewerbung
Zugang zu anderen spannenden Positionen
02 · So geht es weiter
- 01Bewerbung senden – auch ohne vollständige Unterlagen
- 02Persönliches Kennenlerngespräch mit Ihrer Ansprechperson
- 03Vorstellung beim Unternehmen erst nach Ihrer schriftlichen Zustimmung
Nächster Schritt