Dieser Ratgeber begleitet Sie durch die wichtigsten Schritte: vom neuen Arbeitsvertrag über Kündigungsfristen und Arbeitszeugnis bis zur Übergabe beim bisherigen Arbeitgeber. Mit unserem kostenlosen Kündigungsgenerator können Sie außerdem ein persönliches Kündigungsschreiben als PDF vorbereiten.
Die rechtlichen Hinweise beziehen sich auf Arbeitnehmer in Deutschland und bieten allgemeine Orientierung. Besondere Vertragsbedingungen und Einzelfälle können eine individuelle arbeitsrechtliche Prüfung erfordern.
Arbeitsvertrag prüfen: Worauf Sie vor der Zusage achten sollten
Vergleichen Sie das Vertragsangebot mit den Absprachen aus den Vorstellungsgesprächen. Neben dem Gehalt zählen insbesondere Ihre Aufgaben, Arbeitszeit, Arbeitsort und Entwicklungsmöglichkeiten. Lassen Sie wichtige Zusagen eindeutig im Vertrag oder in einer ergänzenden Vereinbarung festhalten.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Passt die beschriebene Tätigkeit zu der besprochenen Position? Klären Sie Produktbereiche, Technologien und Kundenmärkte, Innen- oder Außendienst, Reisebereitschaft sowie fachliche oder disziplinarische Führung. Bei Führungspositionen sollten Personal-, Budget- und Umsatzverantwortung sowie Entscheidungsbefugnisse nachvollziehbar sein. Nicht jedes Detail muss im Vertrag stehen, die wesentlichen Rahmenbedingungen sollten jedoch klar sein. Das Nachweisgesetz nennt unter anderem Tätigkeit und Arbeitsort als nachzuweisende Arbeitsbedingungen.
Gehalt und variable Vergütung
Prüfen Sie festes Bruttogehalt, Anzahl der Gehaltszahlungen und zusätzliche Vergütungsbestandteile. Gerade im technischen Vertrieb müssen Fixgehalt, variable Vergütung und Jahreszielgehalt unterschieden werden.
Klären Sie: Welche Ziele bestimmen den variablen Anteil? Wie werden sie vereinbart und berechnet? Wann wird ausgezahlt? Welche Regelung gilt während der Einarbeitung? Was passiert bei Änderungen von Gebiet oder Kundenverteilung?
Lassen Sie sich die Bonus- oder Provisionsvereinbarung vor Ihrer Zusage vorlegen.
Arbeitszeit, Arbeitsort und Einsatzbedingungen
Prüfen Sie Wochenarbeitszeit und Verteilung: feste Arbeitszeiten, Gleitzeit oder Schichtarbeit. Klären Sie, wie Überstunden angeordnet, erfasst und ausgeglichen werden.
Für Service, Inbetriebnahme und Außendienst sind Reisezeiten, Rufbereitschaft, Übernachtungen und Auslandseinsätze wichtig. Prüfen Sie Arbeitsort und Einsatzgebiet. Besprechen Sie mobile Arbeit, Dienstwagen, private Nutzung, Reisekosten und Ausstattung und lesen Sie die zugehörigen Regelungen.
Probezeit, Befristung und Kündigungsmöglichkeiten
Prüfen Sie, ob eine Probezeit oder Befristung vorgesehen ist und welche Kündigungsmöglichkeiten gelten. Die maßgeblichen Unterschiede erläutern wir im folgenden Abschnitt zu Kündigungsfristen.
Urlaub und ergänzende Vereinbarungen
Prüfen Sie Urlaubstage und zugrunde gelegte Arbeitswoche. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche; bei einer regelmäßigen Fünftagewoche entspricht das 20 Arbeitstagen. Vertraglich oder tariflich können höhere Ansprüche bestehen.
Klären Sie außerdem zugesagte Weiterbildungen, betriebliche Altersversorgung und weitere Leistungen. Lesen Sie relevante Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Zusatzvereinbarungen. Bei unklaren Klauseln zu Weiterbildungskosten, Wettbewerbsverboten oder Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen empfiehlt sich eine individuelle arbeitsrechtliche Prüfung.
Quelle: § 2 NachwG§ 3 BUrlG
Kündigungsfristen verstehen
Bevor Sie einen Eintrittstermin zusagen, müssen Sie wissen, wann Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Prüfen Sie Arbeitsvertrag und gegebenenfalls anwendbaren Tarifvertrag.
Für Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Grundfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Längere vertragliche und abweichende tarifliche Regelungen sind möglich. Die gesetzlichen Verlängerungen nach Betriebszugehörigkeit betreffen zunächst Arbeitgeberkündigungen. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag sie auch für Ihre eigene Kündigung vorsieht.
Vier Wochen sind kein Kalendermonat
Vier Wochen entsprechen 28 Tagen. „Ein Monat zum Monatsende“ oder „drei Monate zum Quartalsende“ sind andere Regelungen.
| Frist – fiktives Beispiel | Vertragsende | Zugang spätestens |
|---|---|---|
| Vier Wochen zum Monatsende | Vertragsende 30. November 2026 | Zugang spätestens 2. November 2026 |
| Ein Monat zum Monatsende | Vertragsende 30. November 2026 | Zugang spätestens 31. Oktober 2026 |
| Drei Monate zum Quartalsende | Vertragsende 31. Dezember 2026 | Zugang spätestens 30. September 2026 |
Diese Beispiele sind keine Berechnung Ihrer persönlichen Kündigungsfrist. Entscheidend ist die für Ihr Arbeitsverhältnis geltende Regelung. Planen Sie einen Puffer ein. Absenden am letzten Tag reicht nicht. Gehen Sie auch an Wochenenden nicht davon aus, dass eine Zustellung automatisch einen rechtzeitigen Zugang sicherstellt.
Probezeit und befristete Verträge
Während einer vereinbarten Probezeit gilt nach der gesetzlichen Grundregel für höchstens sechs Monate eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Tarifliche Abweichungen sind möglich.
Ein befristeter Vertrag kann grundsätzlich nur ordentlich gekündigt werden, wenn dies im Vertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart wurde. Eine vereinbarte Probezeit muss zur Vertragsdauer und Tätigkeit passen.
Wenn Sie früher wechseln möchten
Besprechen Sie, ob eine einvernehmliche frühere Beendigung möglich ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass Freistellung oder Resturlaub das Beendigungsdatum automatisch verändert. Stimmen Sie einen früheren Eintritt erst ab, wenn die erforderlichen Vereinbarungen geklärt sind.
Quelle: § 622 BGB§ 15 TzBfG
Arbeitsverhältnis kündigen: Form und Zugang beachten
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie eigenhändig. E-Mail, Scan, Messenger-Nachricht oder eine elektronisch unterschriebene PDF ersetzen diese Form nicht.
Das Schreiben sollte Ihren Namen und Ihre Anschrift, die korrekte Arbeitgeberbezeichnung und Anschrift, eine eindeutige Kündigungserklärung, den gewünschten Termin oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, das Datum des Schreibens und Ihre eigenhändige Unterschrift enthalten.
Den Zugang dokumentieren
Für eine Kündigung gegenüber einem abwesenden Empfänger ist der Zugang maßgeblich. Datum des Schreibens oder Poststempel allein entscheiden nicht darüber.
Eine praktische Möglichkeit ist die persönliche Übergabe an die zuständige Personalabteilung oder eine zum Empfang berechtigte Person. Bitten Sie auf einer Kopie um eine Empfangsbestätigung mit Datum. Bewahren Sie Kopie und Zustellnachweise auf. Planen Sie bei postalischer Zustellung ausreichend Zeit ein. Eine Bestätigung unterstützt die Dokumentation, ersetzt aber weder Form noch rechtzeitigen Zugang.
Kostenloser Kündigungsgenerator mit PDF-Download
Mit dem Kündigungsgenerator bereiten Sie ein persönliches Schreiben für eine gewöhnliche ordentliche Arbeitnehmerkündigung vor. Wählen Sie die kurze oder ausführliche Variante und ergänzen Sie Ihre Angaben.
Kostenlos · ohne Registrierung · ohne E-Mail-Adresse
So funktioniert es: Angaben zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeben; Vorlage wählen; zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem konkreten Datum kündigen; Ort und Datum ergänzen; Vorschau prüfen; PDF herunterladen.
Der Generator prüft Ihre Kündigungsfrist nicht und bestätigt keinen rechtlich zulässigen Beendigungstermin. Prüfen Sie Ihre Vertrags- und Tarifregelungen. Drucken Sie die PDF aus, unterschreiben Sie eigenhändig und sorgen Sie für den rechtzeitigen Zugang beim Arbeitgeber.
Die Vorlagen sind nicht für außerordentliche Kündigungen, Arbeitgeberkündigungen oder Aufhebungsverträge bestimmt. Bei Sonderfällen oder unklaren Vertragsbedingungen ist eine individuelle Prüfung erforderlich.
Ihre Briefvorschau
Bitte prüfen Sie alle Angaben. Die PDF enthält denselben Brieftext.
Gegenangebot des Arbeitgebers: Was spricht für das Bleiben?
Nach Ihrer Kündigung bietet Ihnen der bisherige Arbeitgeber möglicherweise mehr Gehalt, eine andere Position oder veränderte Aufgaben an. Nehmen Sie sich Zeit, um das Angebot zu bewerten.
Die entscheidende Frage lautet: Löst das Gegenangebot die Gründe, aus denen Sie wechseln wollten?
Prüfen Sie: Geht es hauptsächlich um Vergütung oder um Aufgaben und Entwicklung? Ändern sich Belastung, Führung oder Zusammenarbeit tatsächlich? Sind die Veränderungen konkret, ab wann gelten sie und wer setzt sie um? Passen sie zu Ihren langfristigen Zielen?
Lassen Sie wichtige Zusagen festhalten und berücksichtigen Sie bereits eingegangene Verpflichtungen beim neuen Arbeitgeber. Ist die Kündigung bereits zugegangen, können Sie nicht von einer einseitigen Rücknahme ausgehen. Stimmen Sie eine Fortsetzung ausdrücklich mit dem bisherigen Arbeitgeber ab.
Arbeitszeugnis, Resturlaub und offene Ansprüche
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis. Sie können verlangen, dass es neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Leistung und Verhalten beurteilt. Das ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Prüfen Sie Beschäftigungsdaten, Position, wesentliche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und fachliche Schwerpunkte. Achten Sie auf Fehler und unklare Aussagen. Vertrauliche Informationen dürfen nicht unberechtigt offengelegt werden.
Resturlaub
Stimmen Sie ab, ob verbleibender Urlaub vor dem Austritt genommen werden kann. Können bestehende Urlaubsansprüche wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden, sind sie abzugelten.
Der Anspruch lässt sich nicht immer einfach durch zwölf teilen. Austrittsdatum, Wartezeit und Regeln zum zusätzlichen Urlaub können eine Rolle spielen. Lassen Sie sich eine Urlaubsbescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub geben. Derselbe Jahresurlaub kann nicht doppelt beansprucht werden.
Überstunden, Vergütung und Arbeitsmittel
Klären Sie Zeitguthaben, Provisionen, Reisekosten und ausstehende Zahlungen anhand Ihrer Vereinbarungen. Prüfen Sie Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen. Bewahren Sie die für eigene Ansprüche erforderlichen und zulässig verfügbaren Nachweise auf.
Vereinbaren und dokumentieren Sie die Rückgabe von Dienstwagen, Laptop, Telefon, Werkzeugen, Schlüsseln und Zugangskarten. Vertrauliche Unternehmensdaten gehören nicht in private Unterlagen. Stimmen Sie die Übergabe von Dateien und Zugängen ab.
Jobwechsel organisieren: Von der Zusage bis zum neuen Start
Schritt 1 – Neues Vertragsangebot klären
Prüfen Sie die Bedingungen und sorgen Sie vor Ihrer Kündigung für einen verbindlichen Vertragsabschluss. Stimmen Sie den Eintrittstermin auf die tatsächliche Beendigung ab.
Schritt 2 – Kündigung zustellen
Ermitteln Sie Frist und Termin, kontrollieren Sie das Schreiben und dokumentieren Sie die Zustellung.
Schritt 3 – Arbeitgeber persönlich informieren
Erläutern Sie Ihre Entscheidung sachlich. Stimmen Sie die Information von Team und gegebenenfalls Kunden ab.
Schritt 4 – Übergabe strukturieren
Erfassen Sie Aufgaben, Termine und Zuständigkeiten in den vorgesehenen Unternehmenssystemen.
| Berufsbereich | Übergabethemen |
|---|---|
| Vertrieb | Angebote, Kundenprojekte, Termine und nächste Schritte |
| Service & Inbetriebnahme | Servicefälle, Einsätze und technische Dokumentation |
| Entwicklung & Konstruktion | Entwicklungsstände, Änderungen und Freigaben |
| Produktion & Arbeitsvorbereitung | Planung, Materialthemen und Verbesserungsmaßnahmen |
| Projektmanagement | Termine, Budgets, Risiken und offene Entscheidungen |
| Führung | Personalthemen, Verantwortlichkeiten und organisatorische Aufgaben |
Schritt 5 – Austritt und Arbeitsbeginn abstimmen
Klären Sie letzten Arbeitstag, Resturlaub, Rückgabe und Unterlagen. Bestätigen Sie beim neuen Arbeitgeber Uhrzeit, Standort, Treffpunkt, Ansprechpartner, benötigte Dokumente und Hinweise zu Kleidung oder Schutzausrüstung.
Für die anschließende Einarbeitung begleitet Sie unser Ratgeber „Onboarding & die ersten 100 Tage“.
Checkliste für Ihren Arbeitgeberwechsel
Haken Sie ab, was Sie vorbereitet haben. Der Fortschritt bleibt nur auf dieser geöffneten Seite; nach dem Neuladen beginnen Sie wieder bei null.
Ihren nächsten Karriereschritt gut vorbereitet angehen
TEC-Experts begleitet Fach- und Führungskräfte bei der beruflichen Neuorientierung und im Bewerbungsprozess. Wir unterstützen Sie dabei, Aufgaben, Erwartungen und Rahmenbedingungen einer neuen Position zu klären.
Mehr über unsere Karrierebegleitung →